• Startseite
  • Unternehmen
  • Fertigung
    • Allgemein
    • Druckplatten
    • Mitnehmerscheiben
    • Ausrücklager
    • Schwungscheiben
    • Zubehörteile
  • Anwendungen
    • Nutzfahrzeuge, Busse
    • Landmaschinen
    • Oldtimer
    • Motorrennsport
  • Informationen
    • AGB
    • Wegbeschreibung
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
Klaus Reinicke GmbH - Das Kupplungsteam

Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    2. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur insoweit verbindlich, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch noch Ausführung von Lieferungen und Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingung des Käufers dar.
  2. Preise
    1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise „ab Werk“ einschließlich Verpackung. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Die Kosten einer etwaigen Entsorgung trägt der Käufer.
    2. Bei Lieferungen, die vereinbarungsgemäß mehr als 4 Wochen nach der Bestellung erfolgen, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
    3. Wird die Ware in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Wirtschaftsunion (EU) geliefert, so ist der Käufer verpflichtet, uns vor Versendung seine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, über die die Lieferung abgewickelt wird, und seinen Gewerbezweig mitzuteilen.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erfolgt ein Lastschrifteneinzug durch uns, so beträgt die Widerspruchsfrist des Käufers gegenüber seinem kontoführenden Kreditinstitut 2 Wochen ab dem Tag der Abbuchung.
    2. Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir berechtigt, gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.
    3. Der Käufer ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese von uns schriftlich anerkannt worden sind.
    4. Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen uns, unsere sämtlichen bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
    5. Wir können mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtlichen Forderungen aufrechnen, die der Käufer gegen uns hat.
  4. Lieferung
    1. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
    2. Unvorhergesehene, unvermeidbare Ereignisse und sonstige Hindernisse wie höhere Gewalt oder sonstige Störungen im eigenen Betrieb oder in den Betrieben unserer Vorlieferanten sowie verspätete Lieferungen unserer Vorlieferer berechtigen uns, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Wir werden dem Besteller Beginn und Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
    3. Kommen wir in Verzug und dem entsteht Besteller hieraus ein Schaden, kann der Besteller eine Verzugsentschädigung fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verzögerung 0,5 %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.
    4. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Besteller nicht unzumutbar ist.
  5. Versand / Gefahrübergang
    1. Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
    2. Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Andere Verpackungsmittel (Behälter, Boxpaletten, etc.) bleiben unser Eigentum und sind unverzüglich frachtfrei an uns zurückzusenden.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Forderung auf den Saldo.
    2. Wird die Vorbehaltsware durch Verbindung Bestandteil einer neuen Sache, die dem Besteller gehört, so gilt als vereinbart, dass uns der Besteller Miteigentum an der neuen Sache überträgt und diese unentgeltlich für uns mit verwahrt. Unser Eigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.
    3. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle Forderungen ab, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderer Ware, die uns nicht gehört, weiterverkauft, so tritt uns der Besteller den Teil der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderung ab, der dem Rechnungsbetrag der Vorbehaltsware entspricht. Wird Vorbehaltsware weiterverkauft, die uns nur anteilig gehört, so bemisst sich der uns abgetretene Teil der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderung nach unserem Eigentumsanteil.
    4. Der Besteller bleibt widerruflich ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen hat er die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte benötigen.
    5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
    6. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder werden unsere Rechte in anderer Weise durch Dritte beeinträchtigt, so hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
    7. Soweit zwingende Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates einen Vorbehalt im Sinne dieses VI.1-6 nicht vorsehen, jedoch andere Rechte zur Sicherung der Forderung aus Rechnungen des Lieferanten kennen, behalten wir uns diese vor. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die uns zu Schutz unseres Eigentumsrechts oder eines sonstigen an dessen Stelle tretenden Rechts an der Vorbehaltsware zustehen.
  7. Gewährleistung
    1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB rechtzeitig nachkommt. Eine Lieferung gilt als genehmigt, wenn der Käufer offensichtliche Mängel einschließlich Mindermengen nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Erhalt der Lieferung oder zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Kenntnis des jeweiligen Mangels in Textform rügt.
    2. Dem Käufer stehen bei natürlichen Verschleiß oder einer erhöhten Abnutzung in Folge eines ungewöhnlichen Gebrauchs keine Mängelrechte zu. Unsere Produkte müssen durch fachmännisch geschultes Personal und gemäß Montageanleitung des jeweiligen Fahrzeugherstellers eingebaut werden. Für Fehler, die beim Einbau durch nicht fachmännisch geschultes Personal oder entgegen der Montageanleitung entstehen, übernehmen wir keine Gewähr.
    3. Die Frist zur Geltendmachung von Mängelrechten beträgt 2 Jahre ab Übergabe an den Endkunden, wenn dieser Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, im Übrigen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Ist der Endkunde kein Verbraucher, beträgt die Frist zur Geltendmachung von Mängelrechten 1 Jahr ab Übergabe an den Endkunden, höchstens jedoch 36 Monate ab Lieferung an den Käufer.
    4. Im Rahmen der Gewährleistung liefern wir kostenlosen Ersatz oder schreiben den Verkaufspreis gut, wenn der Mangel beim Käufer vor dem Weiterverkauf oder Einbau entdeckt wird; wird der Fehler erst später entdeckt, ersetzen wir die mit der Reparatur oder dem Ersatz des mangelhaften Produktes verbundenen Aufwendungen. Letzteres können wir im Einzelfall ablehnen, wenn die dabei entstehenden Kosten insbesondere in Bezug auf den Wert des Produktes und die Bedeutung des Mangels unverhältnismäßig hoch sind. Im Falle einer solchen Ablehnung ist der Käufer lediglich zum Rücktritt (nur bei erheblichen Mängeln) oder zur Minderung berechtigt.
    5. Im Rahmen des Kostenersatzes stehen wir nur für objektiv erforderliche Aufwendungen gerade, die der Käufer im Verhältnis zu seinem Abnehmer aus rechtlich zwingenden Gründen tragen musste. Arbeitskosten erkennen wir auf der Grundlage marktüblicher Stundensätze an, Abschleppkosten nur, soweit sie zum Verbringen des Fahrzeugs zur nächsten verfügbaren Werkstatt erforderlich waren.
    6. Die Lieferung von kostenlosen Ersatz ist nicht als Anerkenntnis anzusehen und führt nicht zum Beginn einer neuen Frist zur Geltendmachung der Mängelrechte. Im übrigen sind wir berechtigt, die Erfüllung von Ansprüchen aus Gewährleistung zu verweigern, bis uns das fehlerhafte Teil zurückgegeben wurde, soweit wir nicht einer Reparatur des fehlerhaften Produkts zugestimmt haben.
  8. Haftung für Schadenersatz
    1. Wir haften nicht für Schäden, gleich aus welchem Sach- oder Rechtsgrund, es sei denn, die Schäden sind durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen entstanden. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch, wenn die Verletzung von uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen fahrlässig herbeigeführt wurde. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hamburg.
    2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers Klage zu erheben.
    3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie der Vorschriften des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
  10. Sonstiges
    1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
    2. Der Käufer stimmt zu, dass wir personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen speichern und im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen verarbeiten.

Stand 04/2018

© 2009 Webdesign by EDB